Kassenleistungen und
Kostenübernahme

In meiner Praxis behandle ich Patient*innen aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Selbstzahler*innen. Zur Kostenklärung wird zunächst ein Vorgespräch anberaumt, in möglichen weiteren Probesitzungen sollen die Behandlungsmöglichkeit, die Behandlungsart sowie Ablauf der Behandlung besprochen und erprobt werden.

Kassenpatienten

Die Kosten für diese Vorgespräche können über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Wenn eine länger dauernde psychotherapeutische Gruppentherapie oder eine kombinierte Einzel- und Gruppentherapie notwendig und sinnvoll erscheinen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse gestellt.

Privatpatienten

Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mitversichert sind. Hier gibt es sehr unterschiedliche Regelungen.

Selbstzahler

Die Krankenkassenleistungen können auch eigenfinanziert werden.